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Fertigung · QA/QC

Fertigungsüberwachung: Welche Nachweise frühzeitig verfügbar sein sollten

Fachinformation · Stand: 7. November 2026 · Autor: Thomas Schlegelmilch

Eine Fertigungsüberwachung beginnt nicht erst mit der Sichtkontrolle am fertigen Bauteil. Bereits vor Fertigungsbeginn sollten Anforderungen, Prüfhalte- und Zeugenpunkte, Dokumentationswege und Zuständigkeiten zwischen Auftraggeber, Hersteller und beteiligten Dienstleistern abgestimmt sein.

1. Anforderungen und Prüfumfang klären

Ausgangsbasis sind Vertrag, technische Spezifikation, Zeichnungen, anwendbare Regelwerke und der vereinbarte Prüf- und Qualitätsplan. Unklare oder widersprüchliche Anforderungen sollten vor Beginn der betroffenen Arbeitsschritte geklärt werden.

2. Prüf- und Qualitätsplan abstimmen

Ein Inspection and Test Plan (ITP) kann Arbeitsschritte, Prüfmerkmale, Prüfumfang, Verantwortlichkeiten sowie Hold-, Witness- und Review-Punkte strukturieren. Der Plan muss zum konkreten Auftrag und den vertraglichen Anforderungen passen.

3. Schweiß- und Materialunterlagen nachverfolgen

Je nach Auftrag können Schweißerqualifikationen, Verfahrensprüfungen/WPQR, Schweißanweisungen, Materialzeugnisse, Wärmebehandlungs- und Prüfberichte relevant sein. Die Rückverfolgbarkeit von Werkstoffen und Bauteilen sollte über die vereinbarten Kennzeichnungen und Dokumente nachvollziehbar bleiben.

4. Abweichungen dokumentieren

Feststellungen sollten sachlich beschrieben, eindeutig zugeordnet und mit Status, Verantwortlichkeit sowie vereinbarter Maßnahme versehen werden. Eine Abweichung gilt nicht allein dadurch als geschlossen, dass sie in einer Liste als erledigt markiert wurde; die vereinbarte Nachweisführung ist zu berücksichtigen.

5. Dokumentationspaket vervollständigen

Zum Abschluss werden die vertraglich geforderten Prüf- und Fertigungsunterlagen auf Vollständigkeit, Zuordnung und Lesbarkeit geprüft. Der genaue Dokumentationsumfang richtet sich nach Bestellung, Spezifikation und anzuwendenden Regelwerken.

Einordnung: Fertigungsüberwachung schafft Transparenz über die vereinbarten Qualitätsanforderungen und deren Nachweis. Sie ersetzt nicht die Verantwortung des Herstellers oder die erforderlichen unabhängigen Prüf- und Abnahmeleistungen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind immer der konkrete Auftrag, die vertraglichen Vereinbarungen, die anwendbaren Vorschriften und die erforderlichen Qualifikationen.

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